Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Mit dem Pflegestärkungsgesetz stellt die Bundesregierung eine Verbesserung der gesamten Pflegesituation Deutschlands in Aussicht. Kern des PSG II ist einer neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren. Wir sprachen mit Peter Reimer, Mitglied der Geschäftsführung der Winkelwaldklinik in Nordrach, über die Neuerungen.
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