Wichtige Informationen für den Aufenthalt bei uns
Bei vielen Erkrankungen ist es empfehlenswert, nach der Akutbehandlung eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) in Anspruch zu nehmen.
Eine AHB ist bei einer onkologischen Erkrankung nach einer Operation, Chemo- oder Strahlentherapie möglich. Diese Rehabilitation nach der Behandlung hilft den Patienten, schneller wieder gesund zu werden, den Alltag zu bewältigen und sich wieder wohl zu fühlen.
In der Regel empfiehlt den Patienten der Arzt aus der Klinik oder der niedergelassene Arzt eine Rehabilitation. Er bestätigt mit einem Attest oder einem entsprechenden Formular, dass eine Reha bei diesem Krankheitsbild unbedingt notwendig ist. Bis zum Ablauf eines Jahres nach der abgeschlossenen Erstbehandlung können Leistungen zur onkologischen Rehabilitation in Anspruch genommen werden. Wenn erhebliche Funktionsstörungen vorliegen, kann diese bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung stattfinden.
Die Reha-Klinik selbst aussuchen – Der Weg zu uns!
Patienten haben die Möglichkeit, bei der Auswahl Ihrer Rehabilitationsklinik selbst Einfluss zu nehmen. Nach Sozialgesetzbuch IX § 9 besteht für Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht. Das entsprechende Wunsch- und Wahlrechtsformular muss bei der Krankenkasse oder direkt beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden.
Patienten können sich auch während eines Krankenhausaufenthaltes an den Sozialdienst im Krankenhaus, der Onkologie oder Radiologie wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Patienten umfassend, sind ggf. bei der Auswahl einer geeigneten Klinik behilflich und unterstützen Patienten bei der Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Um das gesetzliche Reha-Wunschrecht erfolgreich aktiv auszuüben, stellen wir ein Musterschreiben als Ergänzung zum Reha-Antrag zum Download zur Verfügung.
Musterbrief Antrag Wunschrecht
Sollte der Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Patienten die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch des Patienten letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch den Kostenträger
Neben dem stationären Rehabilitations-Aufenthalt gibt es auch die Möglichkeit zur ambulanten Vorsorge oder Rehabilitation. Kurort und Unterkunft können dabei in der Regel frei gewählt werden. Die Krankenkassen übernehmen im Falle einer Bewilligung 90 Prozent der Kurmittel; für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten kann ein pauschaler Zuschuss bis 13 Euro/pro Tag gewährt werden. Die Kosten für Arztleistungen werden ebenfalls übernommen.